Gewerbe - Werteschutz
Durch die Einteilung der zu errichtender Anlagen in Ausführungs- Standards wird grundsätzlich beabsichtigt, eine gleichbleibend hohe Qualität und technische Effizienz beim Personen- und Objektschutz zu garantieren.
Die in den Richtlinien getroffenen Festlegungen stellen grundsätzlich Mindestanforderung an die Einbruchmeldeanlage dar.
Basis der Standardisierung ist der versicherungstechnische Wert eines zu schützenden Objektes.
Die Einteilung der Objekte (der versicherungstechnischen Werte) erfolgt in Risikogruppen, wie beispielhaft: private oder gewerbliche Nutzung mit niedrigem, bzw. hohem Sicherheitsrisiko. Diese sind in den Richtlinien der Bundesinnung (Regelwerk R2) und dem Verband der Sicherheitsunternehmungen Österreich (VSÖ – Richtlinien für Einbruchmeldeanlagen) gelistet.
In Abhängigkeit des anzuwendenden Standards ergeben sich in der Ausführung von sicherheitstechnischen Anlagen spezifische Unterschiede. Grundsätzlich wird aber von einer geprüften Mindestqualität aller zum Einsatz kommenden Geräte ausgegangen.
In weiterer Folge beziehen sich die Richtlinien auf Gerätefunktionen, die abhängig von der anzuwendenden Risikogruppe, über die Grundfunktion des Erkennens, des Weiterleitens und des Meldens hinaus gehen. Des Weiteren ist fixiert, in welcher Form ein Objekt zu schützen ist und welche einbruchsrelevanten Kriterien gegebenenfalls zusätzlich überwacht werden müssen. Ebenso sind risikoabhängig Festlegungen getroffen, wie eine örtliche Alarmierung, bzw. Alarmweiterleitung an eine hilfeleistende Stelle, zu erfolgen hat.
Durch die gegebenen unterschiedlichen versicherungstechnischen und / oder behördlichen Auflagen, Nutzungs-, bzw. zusätzlichen Überwachungswünsche des Betreibers bei gleichzeitiger Einhaltung der Richtlinien, bedürfen Einbruchmeldeanlage einer fachtechnischen Planung und Ausführung durch ein dafür befugtes Unternehmen.
Beispielhafte Nennung von typischen Ausführungsvarianten bei der Anwendung des Gewerbestandards:
Scharfschaltung:
Diese erfolgt räumlich außerhalb des zu schützenden Bereiches mittels Schlüssels, Codetatstur (geistige Verschlusseinheit), berührungslosem Leser.
Zwangsläufigkeit:
Die Zugänge zum Objekt werden bei der Scharfschaltung der Anlage automatisch mechanisch verriegelt. Diese mechanische Verriegelung stellt in dieser Form keinen zusätzlichen mechanischen Einbruchsschutz dar, sondern dient lediglich ein unbeabsichtigtes Öffnen der Türe zu verhindern.
Überwachung auf Verschluss:
Damit wird überwacht, dass die Zugangsmöglichkeit auch mechanisch versperrt ist.
Einsatz abdecksicherer Melder:
Dies dient dazu, die Sabotagemöglichkeit von außen, durch abdecken der Bewegungsmelder während der Geschäftszeiten (die Einbruchmeldeanlage ist zu diesem Zeitpunkt naturgemäß ausgeschaltet) zu verhindern.
Außenhautsicherung:
Überwachung aller nach außen orientierter Öffnungen, z.B.: Türen, Fernster, Lichtkuppeln, … .
Überwachung auf Durchgriff bzw. Durchstieg:
Hiermit wird ein unbemerktes Eindringen, nach vorheriger Zerstörung von Glasflächen verhindert.
Vollständige Raumüberwachung:
Anordnung mehrerer Bewegungsmelder in einem Raum, um „tote Blickwinkel“, bedingt durch Einbauten bzw. Einrichtungsgegenstände zu verhindern.
Überwachung von Einzelobjekten:
Damit werden z.B.: Kunstgegenständer, Tresore, Bilder, usw. getrennt abgesichert.
Notruf:
Dieser Alarm wird grundsätzlich gezielt über fix montierte Taster, Fuß- und Geldscheinkontakte und / oder mittels auf Funk basierenden, mobilen Taster ausgelöst.
Diese Überwachung dient ausschließlich dem Personenschutz.
Örtliche Alarmierung:
Dabei kommen neben Außensirenen auch Innensirenen zum Einsatz. Der Sinn besteht darin, nicht nur auf den Einbruch in allgemeiner Form aufmerksam zu machen, sondern auch dem Täter zu signalisieren, dass seine kriminelle Handlung erkannt wurde.
Alarmweiterleitung:
Parallel zur örtlichen Alarmierung erfolgt die Alarmmeldung automatisch mittels geeigneter technische Einrichtung über das drahtgebundene Telefonnetz, über einen Funkweg (GSM), oder in Kombination zu einer, oder mehrerer hilfeleistender Stellen (Wachdienst, Polizei). Dieser Weg ist auch zur Information für einen frei wählbaren Personenkreis zusätzlich nutzbar.
Stiller Alarm:
Speziell bei der Auslösung eines Notrufs ist es wünschenswert, den Täter nicht durch einen örtlichen Alarm in eine zusätzliche psychische Stresssituation zu bringen und damit zu unkontrollierbaren Überreaktionen zu veranlassen. In diesem Fall wird zwar die Alarmweiterleitung automatische aktiviert, die örtliche Alarmierung jedoch unterbunden.
