Wir erarbeiten individuelle Problemlösungen für das Sicherheitsbedürfnis unserer Kunden.


 

26.01.2011

WOHNEN & INTERIEUR 2011 – LOHR SICHERHEITSTECHNIK IST AUCH DABEI!

 12. - 20. März 2011

 

 

Wir freuen uns Ihnen bekanntzugeben, dass wir auf der heurigen Wohnen und Interieur 2011 auch vertreten sind!

 

 

Unser Messeangebot für Sie:

 

  • Fachberatung durch persönlichen Ansprechpartner
  • Planung und Bedarfsanalyse für Ihre Sicherheitsanlage
  • Präsentation und Ausstellung unserer neuesten Produkte
  • Bonus für unsere Messebesucher: kostenloser 1-jähriger Bereitschaftsvertrag
    für Ihre Bestandsanlage

 

 

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

 

 

 

 


 

15.12.2010 

 

Die Förderung für Sicheres Wohnen wurde bis 30.06.2011 verlängert !!! 

Das Land Niederösterreich fördert die Sicherheit Ihres Zuhauses. Es bietet einen einmaligen Zuschuss zum Einbau von mechanischen oder elektronischen Sicherheitsmaßnahmen.

 

Sie denken daran, die Sicherheit Ihrer Wohnung oder Ihres Eigenheimes zu verbessern und planen geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Einbruch und Diebstahl ?

Sie können diese Förderung nutzen, wenn Sie eine Alarmanlage, Videoüberwachungsanlage, eine Sicherheitstüre oder Sicherheitsfenster einbauen wollen.

Die Aspekte des Datenschutzes sind vom Inhaber einer Videoüberwachungsanlage zu beachten, es liegt in seiner Verantwortung allfällige Meldungen oder Genehmigungen gemäß Datenschutzgesetz 2000 einzuholen.

 

Die Förderung im Überblick

Wie wird gefördert?

Es wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss zuerkannt.

 

Was wird gefördert und in welcher Höhe?

Grundlage sind die anerkannten Investitionskosten.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 30% dieser Investitionskosten,

maximal:

  •  bis zu € 1.000,-- bei Alarmanlagen
  •  bis zu € 1.500,-- bei Anlagen zur Videoüberwachung (in Kombination mit Alarmanlagen)
  •  bis zu € 1.000,-- bei Sicherheitstüren der Widerstandsklasse von mind. 2 (Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus)
  •  bis zu € 4.000,-- bei Sicherheitstüren und -fenster der Widerstandsklasse von mind. 2 (bei einem Eigenheim oder Wohnhaus)

 

Wer kann um die Förderung ansuchen?

Natürliche Personen (wie zB Eigentümer, Miteigentümer, Wohnungseigentümer, Mieter, Pächter, Bauberechtigte,...) 

 

HIER können Sie Ihren kostenlosen Beratungstermin vereinbaren

 

Förderungsformular Niederöstereich (..536KB..)

 

 

Quelle: http://www.noel.gv.at